Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Terra Antiqua (im folgenden TA) wird durch die gesetzlichen Vorschriften geregelt, insbesondere durch die §§ 651 a – m des BGB und die nachfolgenden Reisebedingungen, welche die gesetzlichen Bestimmungen ausfüllen und ergänzen. Die Reisebedingungen sind auf der Grundlage der Empfehlungen des DRV (Deutscher Reisebüro Verband) erstellt worden.
Jeder Kunde erkennt durch die Unterzeichnung des Buchungsformulars für sich und stellvertretend für alle mitreisenden Personen die Reisebedingungen als verbindlich an.
Mit der Anmeldung bietet der Kunde TA den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Wir empfehlen die Anmeldung schriftlich durch die Unterzeichnung des Buchungsformulars vorzunehmen.
Sie erfolgt durch den Anmelder verbindlich auch für alle übrigen an der Reise teilnehmenden Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag wird für TA erst durch die Buchungsbestätigung verbindlich, die der Kunde unmittelbar nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach der Anmeldung erhält.
TA ist inkassoberechtigt. Mit Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins gemäß § 651 k BGB eine Anzahlung in der dem Buchungsformular zu entnehmenden Höhe fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist unaufgefordert zu dem im Buchungsformular angegebenen Termin zu erbringen. Bei kurzfristigen Buchungen wird der Gesamtpreis sofort fällig. Alle Reiseunterlagen, wie Adresse, Wegbeschreibung und Zahlungsbestätigung werden dem Kunden unmittelbar nach Erhalt der vollständigen Zahlung zugesandt. Sollten die Zahlungstermine trotz Mahnung mit Fristsetzung nicht eingehalten werden, verliert die Buchungsbestätigung ihre Gültigkeit und TA ist berechtigt, die Reiserücktrittsgebühren gemäß Ziffer 6 zu berechnen.
Für die gebuchten Ferienobjekte ist keine Betreuung durch eine Reiseleitung seitens TA vorgesehen. Die An- und Rückreise erfolgt in eigener Regie und Verantwortung. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Katalog und Internet und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Sonderwünsche, die vom Inhalt der Leistungsbeschreibung abweichen, werden nach Möglichkeit erfüllt, werden aber nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich von TA schriftlich bestätigt werden. Die im Katalog enthaltenen Angaben sind für TA bindend. TA behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Katalogangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von TA nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. TA ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird TA dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei TA. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann TA einen angemessenen Ersatz verlangen, den TA an den Leistungsträger weiterleitet. Der pauschalierte Entschädigungsanspruch beträgt:
Dem Kunden bleibt es unbenommen, TA nachzuweisen, dass ihr geringere Kosten als die geltend gemachten Kostenpauschalen entstanden sind.
Der Kunde ist berechtigt, nach Maßgabe des Buchungsvertrages einen Ersatzmieter zu stellen. Das Anbieten eines Ersatzmieters muss zeitgleich mit der schriftlichen Reiserücktrittserklärung erfolgen. TA als Reiseveranstalter muss rechtzeitig vor Reisebeginn eine verbindliche Mitteilung vorliegen, damit die notwendigen Umdispositionen vorgenommen werden können. Weitere Voraussetzung ist, dass der Ersatzmieter den besonderen Erfordernissen der Reise entspricht. Mit der Bestätigung der Namensänderung durch TA tritt der Ersatzmieter in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages ein. Die TA durch diese Änderungen entstehende Kosten werden dem Kunden mit 30,00 € berechnet.
Gelingt es nach einer schriftlich geltend gemachten Stornierung TA, einen anderen Mieter für denselben Zeitraum und zu denselben Konditionen für das gebuchte Objekt zu finden, so werden dem Kunden unabhängig vom Rücktrittszeitpunkt 20 % des Reisepreises als Stornierungspauschale berechnet.
Änderungen bezüglich Reiseziel, Mietobjekt oder Reisetermin nach Abschluss des Mietvertrages können nur als Reiserücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung erfolgen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird hiermit ausdrücklich empfohlen
TA kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag fristlos kündigen,
7.1 wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch TA nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objekts und des Inventars. In diesem Falle verfällt der Reisepreis.
7.2 wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt oder Streik erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. In diesem Falle werden alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, wenn die Kündigung vor Antritt der Reise erfolgt. Kündigt TA den Vertrag gemäß 7.2. nach Reisebeginn, so erhält der Kunde den Teil des Reisepreises zurück, der den ersparten Aufwendungen von TA entspricht. Weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.
8.1 TA haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
8.1.1 die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
8.1.2 die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, sofern TA nicht gemäß Ziffer 5 vor Vertragsschluss eine Änderung der Katalogangaben erklärt hat
8.1.3 die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung
8.2 Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störung in der Wasser- und/oder der Stromversorgung wird hiermit jedoch ausgeschlossen, ebenso eine Haftung für gelegentliche Störungen durch Natur- oder örtliche Gegebenheiten, sowie eine Haftung für die störungsfreie Betriebsbereitschaft von elektrischen Geräten sowie von Einrichtungen wie Heizung, Lift, Klimaanlage, Swimmingpool etc. Ausgeschlossen wird ebenfalls eine Haftung für nicht bereitgestellte entbehrliche Einrichtungen. Unter „nicht bereitgestellte entbehrliche Einrichtungen“ fallen - jedoch nicht hierauf beschränkt – z.B. angebotener Fahrradverleih, Satellitenantenne, Tischtennisplatte, Kamin, Spülmaschine, Waschmaschine. TA haftet nicht für die Folgen von Diebstahl, Streik, militärischen Aktionen und höherer Gewalt. TA haftet nicht für persönliche Verluste, Sachschäden, und die Folgen von Verletzungen und Tod. TA haftet nicht für die Sicherheit von Kindern. Für die Sicherheit von Kindern z.B. an und in den Schwimmbädern – jedoch nicht darauf beschränkt – sind auschließlich die Eltern verantwortlich.
8.3 Es obliegt der Verantwortung des Kunden, TA vor Buchung über Alter und Anzahl aller Reiseteilnehmer sowie deren Gesundheitszustand (Allergien, Krankheiten, Behinderungen etc.) oder andere spezielle Bedürfnisse im Zusammenhang mit der ausgewählten Ferienunterkunft zu informieren. Es sind nicht alle Objekte für Menschen hohen Alters, schwangere Frauen, Personen mit Handicap, Kranke, Kinder, Personen mit Körpergröße und Körpergewicht oberhalb der Norm geeignet. TA akzeptiert keine Einwendungen, wenn diese oder ähnliche Faktoren nicht vor Buchung ausdrücklich besprochen worden sind.
8.4 TA sowie der Hausbesitzer haften nicht für Schäden, die ein mitgeführten Haustier mittelbar oder unmittelbar verursacht. TA sowie der Hausbesitzer setzen voraus, dass das mitgeführte Haustier versichert ist und dass das Tier fiedlich und nicht beißend ist. TA sowie der Hausbesitzer haften nicht für Schäden, Unfälle oder Krankheiten, die von dem mitgeführten Haustier während des Aufenthalts oder als Folge des Aufenthalts erlitten werden.
Die vertragliche Haftung seitens TA für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit TA für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen TA gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet TA bei Sachschäden bis zu 4100,– €, liegt der Reisepreis über 1363,– € ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles ihm zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störungen beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen dem Leistungsträger unverzüglich anzuzeigen. Falls Abhilfe nicht erfolgt, ist er verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich an TA zu richten.
Der Kunde hat sich in diesem Falle unverzüglich per Fax, E-Mail oder telefonisch an das Büro von TA:
Sylvia Stich
Hildebrandtstr. 49
85057 Ingolstadt
Tel. 0841 - 4936508
Fax 0841 - 46669
E-Mail: info@terra-antiqua.com
zu wenden, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandung zu überprüfen und gegebenenfalls die Störung zu beseitigen oder Ersatz zu stellen. Kommt der Reisende schuldhaft diesen Verpflichtungen nicht nach, so ist sein Minderungsrecht ausgeschlossen. Die Leistungsträger vor Ort sind nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen muss der Kunde innerhalb von 1 Monat nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Mietzeit gegenüber TA geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Reiseleistung oder die von dem Kunden angenommenen Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden, dass der Kunde den Mangel unverzüglich angezeigt hat und dass eine ausreichende Abhilfe nicht erfolgte. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren 1 Jahr nach der vereinbarten Beendigung der Mietzeit.
Eine Abtretung jeder Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte – auch an Ehegatten – ist ausgeschlossen.
Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden. Alle Angaben entsprechen dem Stand bei Drucklegung im Oktober 2007.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, unwirksam werden oder eine nicht beabsichtigte Regelungslücke aufweisen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Der Gerichtsstand für Klagen gegen TA ist Ingolstadt.
1. Für die Sicherheit von Kindern übernimmt TA grundsätzlich keine Haftung. Zum Beispiel ist grundsätzlich an den Schwimmbädern keine Aufsichtsperson vorhanden, die für die Sicherheit der Badenden verantwortlich ist.
2. TA empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Zusammen mit den Reiseunterlagen sendet TA automatisch den Versicherungsschein einer Reiseversicherung zu. Die genaue Anleitung zum Ausfüllen des Formulars liegt bei.
3. Zusammen mit der Zahlungsbestätigung erhält der Kunde eine Wegbeschreibung, sowie Adresse und Telefonnummer des Besitzers. Sollte sich die Anreise erheblich verzögern, sollte der Besitzer verständigt werden. Wohnungen/Zimmer können in der Regel zwischen 16.00 und 18.00 Uhr bezogen werden, falls den Reiseunterlagen nicht anders lautende Informationen beiliegen. In der Regel müssen die Wohnungen/Zimmer am Abreisetag um 10.00 Uhr verlassen werden. Die Wohnungen müssen besenrein übergeben werden, das Geschirr muss gespült sein. Andernfalls kann der Besitzer eine zusätzliche Reinigungsgebühr berechnen. Vor Bezug einer Wohnung muss in der Regel eine Kaution hinterlegt werden, deren Höhe der Preisliste zu entnehmen ist.
4. Die maximal mögliche Belegung einer Wohnung ist in der Preisliste vermerkt. Die Belegung durch mehr Personen muss durch den Vermieter gestattet werden. Der Vermieter kann die Vermietung verweigern, wenn der Kunde die Wohnung durch mehr Personen nutzen möchte, als dies vorgesehen ist, bzw. im Buchungsformular vermerkt ist.
5. Der Vermieter kann die Aufnahme eines Haustieres verweigern, wenn er nicht darüber informiert wurde, dass der Kunde ein Haustier auf die Reise mitnehmen wird oder wenn die vom Kunden gemachten Angaben über das Tier (z.B. über dessen Größe) nicht der Realität entsprechen. Haustiere dürfen nach italienischem Gesetz nicht ins Restaurant, an den Pool und die nähere Umgebung des Pools mitgenommen werden. Seit dem 01.10.2004 gelten innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten neue, allgemein verbindliche Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen. Bitte informieren Sie sich über den neuen „EU-Reisepass“ für Haustiere! TA übernimmt für Haustiere keine Haftung.
6. Da die Landgüter grundsätzlich nicht an Hauptstraßen liegen und die Domizile häufig über mehr oder weniger gut ausgebaute Schotterwege erschlossen sind, raten wir von der Anreise mit tiefgelegten Fahrzeugen ab. Wir informieren Sie gerne über die Straßenbeschaffenheit.
7. Der Kunde wird gebeten, Wertgegenstände, Geld und Autoschlüssel nicht ungesichert in der Wohnung liegen zu lassen. Bitte hinterlegen Sie Wertgegenstände im Safe oder beim Besitzer, der meist die Möglichkeit hat, wertvolle Gegenstände in einem Safe zu deponieren. Im Falle eines Diebstahls übernimmt TA keine Haftung.
8. In südlichen Ländern kann es zu landestypischen Strom- und Wasserausfällen kommen. Wir können keine Garantie dafür übernehmen, dass Strom- und Wasserzufuhr störungsfrei funktionieren. Aus sicherheitstechnischen Gründen sind in Italien die Sicherungen des Stromnetzes niedriger ausgelegt. Daher können nicht alle elektrischen Geräte gleichzeitig betrieben werden. Reparaturmaßnahmen dauern aus Mangel an Fachpersonal und Ersatzteilen in der Regel länger als in nordeuropäischen Ländern.
9. Die deutschen Baustandards können nicht auf italienische Verhältnisse übertragen werden. Selbst aufwändig restaurierte Gebäude sind nicht nach deutschen Vorschriften saniert. Meist fehlen Isolierverglasung, Wärmedämmung und Schalldämmung. Heizgeräte können mitunter Geräusche verursachen.
10. Das "italienische Frühstück" empfinden wir häufig als eher "spärlich". Zwar wird in den meisten unserer Objekte ein üppiges Frühstück serviert. Doch möchten wir Sie bitten, falls Sie besonderen Wert auf ein umfangreiches Frühstück legen, sich bei uns zu erkundigen.
11. Das in Italien gültige Gesetz zur Energieeinsparung gestattet die Inbetriebnahme der Heizung im allgemeinen von November bis Mitte April. Die tägliche Heizdauer beträgt max. 12 Stunden, die max. Heiztemperatur beträgt 19 Grad. Die tägliche Inbetriebnahme der Heizung vollzieht sich gemäß einem Stundenplan, der von Gemeinde zu Gemeinde variiert. Heizkosten sind in Italien generell sehr hoch. 12. In ländlichen Gegenden können Beeinträchtigungen durch den Einsatz von landwirtschaftlichen Maschinen auftreten. 13. In der Regel ist der Pool von Mitte Mai bis Anfang Oktober in Betrieb und kann auf eigene Gefahr mitbenutzt werden. Bei schlechter Witterung können sich die Öffnungszeiten der Schwimmbäder verkürzen. Von Zeit zu Zeit muss das Wasser der Schwimmbäder gewechselt werden. Dies kann dazu führen, dass der Pool vorübergehend nicht genutzt werden kann.
Stand: 01.10.2007
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